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   BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.17   

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BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.17 (https://dejure.org/2017,39218)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.2017 - 1 WRB 1.17 (https://dejure.org/2017,39218)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 2017 - 1 WRB 1.17 (https://dejure.org/2017,39218)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Unanfechtbarkeit eines Beurteilungsbeitrags nach Abschluss einer besonderen Auslandsverwendung als truppendienstliche Maßnahme

  • rewis.io

    Beurteilungsbeitrag nach Abschluss einer besonderen Auslandsverwendung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SLV § 2 Abs. 1; ZDv A-1340/50 Nr. 505
    Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsbeitrag nach Abschluss einer besonderen Auslandsverwendung

  • rechtsportal.de

    SLV § 2 Abs. 1 ; WBO § 17 Abs. 3 S. 1
    Unanfechtbarkeit eines Beurteilungsbeitrags nach Abschluss einer besonderen Auslandsverwendung als truppendienstliche Maßnahme

  • datenbank.nwb.de

    Beurteilungsbeitrag nach Abschluss einer besonderen Auslandsverwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 63
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11

    Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.17
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27 und vom 26. Februar 2013 - 1 WB 15.12 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 86 Rn. 35).

    Dies hat der Senat für ärztliche Begutachtungen zur Auslandsdienstverwendungsfähigkeit, zur Verwendungsfähigkeit im Militärischen Abschirmdienst, zur Borddienstverwendungsfähigkeit und zur Wehrfliegerverwendungsfähigkeit wiederholt entschieden (BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 28 m.w.N.).

  • BVerwG, 10.11.2010 - 2 WRB 1.10

    Rechtsbeschwerde; Zuständigkeit für Disziplinarmaßnahmen; Vertrauensperson für

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.17
    Der jeweilige Beschwerdeführer muss zur Begründung der Rechtsbeschwerde lediglich vortragen, dass die angefochtene Entscheidung des Truppendienstgerichts auf einer unrichtigen Anwendung von Rechtsnormen beruht (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 10. November 2010 - 2 WRB 1.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 53 Rn. 7 und vom 27. August 2013 - 1 WRB 1.12 - juris Rn. 30).

    Der vom Truppendienstgericht festgestellte Sachverhalt ist dabei zugrunde zu legen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. November 2010 - 2 WRB 1.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 53 Rn. 8 und vom 27. August 2013 - 1 WRB 1.12 - juris Rn. 32).

  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 54.09

    Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsspielraum; besondere

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.17
    Die hieraus ersichtliche Systematik der ZDv A-1340/50 belegt, dass Beurteilungsbeiträge nach Abschluss einer besonderen Auslandsverwendung rechtlich nicht anders zu bewerten sind als reguläre Beurteilungsbeiträge, die in Nr. 503 ZDv A-1340/50 ebenfalls als Elemente der Beurteilungsvorbereitung qualifiziert werden und die nach der Rechtsprechung des Senats als unselbstständige Vorbereitungshandlungen zu werten sind, die dem zur Beurteilung berufenen Vorgesetzten zusätzliche Erkenntnisquellen eröffnen sollen (vgl. im Einzelnen: BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 1 WB 54.09 - Buchholz 449 § 62 SG Nr. 1 Rn. 36).

    Der für die Beurteilung zuständige Vorgesetzte ist dabei an die in diesen Beurteilungsbeiträgen enthaltenen Werturteile nicht in der Weise gebunden, dass er sie in seine Beurteilung "fortschreibend" übernehmen müsste (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 2006 - 1 WB 23.05 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 7 und vom 21. Oktober 2010 - 1 WB 54.09 - Buchholz 449 § 62 SG Nr. 1 Rn. 36).

  • BVerwG, 27.08.2013 - 1 WRB 1.12

    Feststellung der Mitbestimmungsrechte bei der Umstellung der

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.17
    Der jeweilige Beschwerdeführer muss zur Begründung der Rechtsbeschwerde lediglich vortragen, dass die angefochtene Entscheidung des Truppendienstgerichts auf einer unrichtigen Anwendung von Rechtsnormen beruht (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 10. November 2010 - 2 WRB 1.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 53 Rn. 7 und vom 27. August 2013 - 1 WRB 1.12 - juris Rn. 30).

    Der vom Truppendienstgericht festgestellte Sachverhalt ist dabei zugrunde zu legen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. November 2010 - 2 WRB 1.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 53 Rn. 8 und vom 27. August 2013 - 1 WRB 1.12 - juris Rn. 32).

  • BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07

    Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie;

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.17
    Zwar unterliegen die Regelungen des Beurteilungswesens der Bundeswehr dem Anwendungsbereich des Grundsatzes des Vorbehalts des Gesetzes (vgl. im Einzelnen - auch zum Folgenden -: BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 Rn. 33 ff. 41 ff.).
  • BVerwG, 16.07.2013 - 1 WB 43.12

    Dienstliche Maßnahme; dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.17
    Während die dienstliche Beurteilung eines Soldaten nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO darstellt, die vor den Wehrdienstgerichten angefochten werden kann (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 41.07 - Rn. 29 und vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - juris 17 ff., 22 ff.), gilt dies aus den nachfolgenden Erwägungen nicht für den Beurteilungsbeitrag nach Abschluss einer besonderen Auslandsverwendung.
  • BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 15.12

    Dienstliche Maßnahme; nicht-dienstpostengerechte Verwendung; Zustimmung der

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.17
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27 und vom 26. Februar 2013 - 1 WB 15.12 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 86 Rn. 35).
  • BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05

    Beurteilung; Beurteilungsbeitrag

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.17
    Der für die Beurteilung zuständige Vorgesetzte ist dabei an die in diesen Beurteilungsbeiträgen enthaltenen Werturteile nicht in der Weise gebunden, dass er sie in seine Beurteilung "fortschreibend" übernehmen müsste (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 2006 - 1 WB 23.05 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 7 und vom 21. Oktober 2010 - 1 WB 54.09 - Buchholz 449 § 62 SG Nr. 1 Rn. 36).
  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17

    Besorgnis der Befangenheit; Beurteilung für Reservedienst Leistende; Dienstliche

    Anders als der Beurteilungsbeitrag, der für einen aktiven Soldaten nach einer besonderen Auslandsverwendung zu erstellen ist (Nr. 201 Buchst. a Satz 2 Punkt 1 i.V.m. Nr. 505 ZDv A-1340/50), ist die Beurteilung von Reservedienst Leistenden keine bloß vorbereitende und deshalb nicht selbstständig anfechtbare Stellungnahme (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 31. August 2017 - 1 WRB 1.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 97 Rn. 25 ff.), sondern eine der fünf in Nr. 201 Buchst. a Satz 1 ZDv A-1340/50 genannten Arten von (abschließenden) dienstlichen Beurteilungen.
  • VGH Hessen, 13.09.2022 - 1 B 808/22

    Konkurrenteneilverfahren

    Schon der Begriff des Beurteilungsbeitrages besagt, dass der Beitrag im Gegensatz zur dienstlichen Beurteilung nur eine Komponente des Beurteilungsverfahrens bildet, die formell unselbstständig ist und sich erst in der dienstlichen Beurteilung als Bewertung "materialisiert" (so BVerwG, Beschluss vom 31. August 2017 - 1 WRB 1.17 -, juris Rn. 26).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2018 - 2 B 11786/17

    Verzicht auf Dienstpostenbewertungen - Stellenbesetzung ohne Berücksichtigung von

    Nach der Rechtsprechung des Senats, an der auch nach den Umständen des konkreten Falles festgehalten wird, stehen unterscheidende Beurteilungszeiträume einer Tauglichkeit von dienstlichen Beurteilungen als Vergleichsgrundlage in einer beamtenrechtlichen Bewerberkonkurrenz nicht entgegen (vgl. Beschluss vom 21. August 2017 - 2 B 11290/17.OVG -, NVwZ-RR 2018, 63).
  • BVerwG, 29.01.2020 - 1 WRB 6.18

    Rechtsbeschwerde in einem Wahlanfechtungsverfahren; Verletzung des rechtlichen

    Die Rechtsbeschwerde ist auch ausreichend begründet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. August 2017 - 1 WRB 1.17 - Rn. 20).
  • BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 40.18

    Beschwerde eines Zeitsoldaten gegen die Art und Weise der Durchführung einer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellen reine Vorbereitungsmaßnahmen zwar regelmäßig keine dienstlichen Maßnahmen im Sinne von § 17 Abs. 3 und § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO dar (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 2006 - 1 WB 61.05 - Rn. 24 und vom 31. August 2017 - 1 WRB 1.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 97 Rn. 24 f.).
  • BVerwG, 13.07.2023 - 1 WRB 2.22

    Erfolgreiche Rechtsbeschwerde einer Vertrauensperson

    Der vom Truppendienstgericht festgestellte Sachverhalt ist dabei zugrunde zu legen (BVerwG, Beschluss vom 31. August 2017 - 1 WRB 1.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 97 Rn. 22 m. w. N.).
  • BVerwG, 29.05.2019 - 1 WDS-VR 5.19

    Anerkennung der Wählbarkeit eines Mitglieds des 7.

    Im Rechtsbeschwerdeverfahren prüft der Senat, ob die angefochtene Entscheidung gegen Rechtsvorschriften verstößt und legt dabei den vom Truppendienstgericht festgestellten Sachverhalt zugrunde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. August 2017 - 1 WRB 1.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 97 Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.11.2021 - 1 WB 38.21

    Anfechtbarkeit des Beurteilungsbeitrags als reine Vorbereitungsmaßnahme für die

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt ein Beurteilungsbeitrag keine im gerichtlichen Verfahren anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (hier i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) dar (vgl. zuletzt ausführlich BVerwG, Beschluss vom 31. August 2017 - 1 WRB 1.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 97 Rn. 24 ff.).
  • VG Berlin, 19.10.2018 - 26 L 228.18

    Einstweilige Anordnung gegen die Besetzung der Stellen als qualifizierte

    Sie hat damit aber nicht glaubhaft gemacht, dass diese Einzelmerkmale fehlerhaft beurteilt wurden (zum Maßstab, Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. August 2017 - 2 B 11290/17.OVG -, NVwZ-RR 2018, 63 [66 Rn. 28 und 67 Rn. 33]).
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